Klasse AM

Klasse AM

Fahrerlaubnisklasse AM

Die Klasse AM ist der ideale Einstieg in die Mobilität und kann mit 15 Jahren erworben werden. Mit ihr darf man Kleinkrafträder fahren. Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

Auch dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kw im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kw im Falle von Elektromotoren. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

6 Monate vor deinem 15. Geburtstag kannst du dich bei uns und beim Bürgeramt für den Führerschein anmelden und 3 Monate vorher deine theoretische Prüfung ablegen. Die praktische Fahrprüfung kannst du 1 Monat vor deinem 15. Geburtstag ablegen. Deinen Führerschein bekommst du allerdings erst am Tag deines 15. Geburtstages durch die Behörde oder die Prüfstelle ausgehändigt.