Mofa

Mofa

Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor. Es ist einsitzig und die Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h. Zum Führen eines Mofa´s ist kein Führerschein notwendig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Das Mindestalter für das Fahren eines Mofas oder gedrosselten Motorrollers beträgt daher auch nur 15 Jahre. Für den Erwerb dieser speziellen Fahrerlaubnis müssen mindestens eine doppelte Fahrstunde sowie sechs theoretische Theoriestunden von jeweils 90 Minuten abgeleistet werden. Danach wirst du zur theoretischen Prüfung zugelassen. Eine praktische Prüfung ist nicht notwendig.

Keinen Mofa Führerschein benötigt, wer vor dem 1.April 1965 geboren wurde bzw. bereits im Besitz eines anderen Führerscheins ist.