Führerscheinklassen

Eine Übersicht aller Führerscheinklassen auf einem Blick:

Mindestalter: 15

  • zweirädrige Kleinkrafträder bis 45 Km/h Höchst­ge­schwin­dig­keit und max. 50 ccm Hub­raum (z.B. Roller)
  • drei- oder vier­räd­rige Kraft­fahr­zeuge bis 45 Km/h Höchst­ge­schwin­dig­keit und max. Hub­raum 50 ccm

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Mindestalter: 24

  • Motorräder mit un­be­grenz­tem Hub­raum und un­be­grenz­ter Leistung
  • Dreirädrige KFZ ohne Begrenzung
  • Bei Vorbesitz A2 min. 2 Jahre: nur Praxis­prüfung

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Mindestalter: 16

  • Motorräder mit max. 125 ccm Hub­raum und max. 11 KW. Das Leistungs­gewicht darf 0,1 KW pro Kg Fahr­zeug­ge­wicht nicht über­schreiten
  • Dreirädrige KFZ über 45 Km/h, max. 15 KW
  • Im Ausland gilt dieser Führer­schein nur für über 18-Jährige

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Mindestalter: 18

  • Motorräder mit unbe­grenz­tem Hub­raum jedoch max. 35 KW (48 PS)
  • Das Leistungs­gewicht darf 0,2 KW pro Kg Fahr­zeug­ge­wicht nicht über­schreiten
  • Bei Vorbesitz A1 min. 2 Jahre: nur Praxis­prüfung
  • Kein automatischer Auf­stieg zu A

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Mindestalter: 18

  • Automatik Motorräder mit unbe­grenz­tem Hub­raum jedoch max. 35 KW (48 PS)
  • Das Leistungs­gewicht darf 0,2 KW pro Kg Fahr­zeug­ge­wicht nicht über­schreiten
  • Bei Vorbesitz A1 min. 2 Jahre: nur Praxis­prüfung
  • Kein automatischer Auf­stieg zu A
  • erworbene Fahrerlaubnis gilt nur für Automatik Fahrzeuge

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Mindestalter: 17 bzw. 18

  • Mehrspurige Kfz bis 3,5 t z. G.
  • Züge bis 3,5 t (gesamt)

Mindestalter: 18

  • Vorbesitz Klasse B
  • Mehrspurige Zug­fahr­zeuge bis 3,5 t z.G. und Züge über 4,25 t (insg.) z. G. An­hänger max. 3,5 t
  • Nur Praktische Prüfung

Mindestalter: 21

  • Vorbesitz Klasse B
  • Kraftfahrzeuge mit einer z. G. von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer z. G. von nicht mehr als 750 kg)

Mindestalter: 18

  • Vorbesitz Klasse B
  • Kraftfahrzeuge mit einer z. G. von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer z. G. von nicht mehr als 750 kg)

Mindestalter: 18

  • Vorbesitz Klasse C1
  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg soweit die z. G. der Kombinationen jeweils 12000 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 21

  • Vorbesitz Klasse C
  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer z. G. von mehr als 750 kg

* z.G = zulässiges Gesamtgewicht

Hier gibt es ein Übersicht aller Führerscheinklassen in Deutschland.

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, kannst du dich natürlich direkt an uns wenden. Wir helfen dir gerne weiter.

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